Bitte beachten Sie, dass es sich hierbei um keine Tierpension handelt!

AGB


Hier finden Sie meine allgemeinen Geschäftsbedingungen, welche auch zum Download für Sie bereit liegen.

Allgemeine Bedingungen

 

1. Der Vertragspartner „4Pfötchen“, mobile Tierbetreuung sowie haushaltsnaher Service, ist ein Dienstleistungsunternehmen das sowohl die Betreuung von Tieren (Hunde, Katzen, Nager & Vögel) bei den Kunden zuhause als auch einen Gassi-Service, Einkaufsservice für Mensch-/ Tierbedarf, Tierarztfahrten sowie haushaltsnahen Service anbietet.

2. Die nachfolgenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Tierbetreuungsverhältnissen, die Gegenstand des Tierbetreuungsvertrages, zwischen den Auftraggebern und dem Tierbetreuer, sind. Unter Tierbetreuungsverhältnissen sind stundenweise oder tageweise Betreuungen zu verstehen, und zwar sowohl in den Räumen der Auftraggeber sowie im Freien.

3. Haushaltsnaher Service: die Vertragspartner vereinbaren die Erbringung von haushaltsnahen Dienstleistungen gemäß der spezifischen individualvertraglichen Vereinbarung.

 

Leistungserbringung

 

1. Die Tierbetreuung „4Pfötchen“ verpflichtet sich, die Betreuung der Tiere art- und verhaltensgerecht unter Beachtung des Tierschutzgesetzes und seiner Nebenbestimmungen zu erbringen. Sie berücksichtigt hierbei die individuellen Eigenarten des jeweiligen Tieres, füttert und tränkt die Tiere nach Anweisung des Auftraggebers, reinigt Katzentoiletten sowie ggf. Tierunterkünfte und beobachtet das Tier auf Krankheitsanzeichen.

2. Bei einem gebuchten Gassi-Geh-Servicetermin holt der Tierbetreuer den/die jeweiligen Hund/e vor Ort beim Auftraggeber ab, wählt selbstständig oder nach Anweisung des Auftraggebers einen geeigneten Ort zum Ausführen des Tieres aus, sorgt für den entsprechenden Transport für den Hin- und Rückweg sowie die anschließenden gegebenfalls notwendigen Pflegearbeiten.

3. Erfolgt die Leistungserbringung in der gewohnten Umgebung des Tieres, verpflichtet sich der Tierbetreuer, Dritten keinen Zugang zu den Räumlichkeiten des Auftraggebers zu gewähren. In Ausnahme ist „4 Pfötchen“ berechtigt, im Falle von Krankheit oder Unfalles des Betreuers, eine andere Betreuungsperson zu beauftragen. Sollte es „4Pfötchen“ nicht möglich sein durch höhere Gewalt die Betreuung des Tieres auszuführen, besteht seitens des Tierbesitzers kein Anspruch auf Erfüllung oder Entschädigung.

 

Pflichten des Auftraggebers

 

1. Der Auftraggeber versichert, dass er Eigentümer oder Verfügungsberechtigter des zu betreuenden Tieres ist. Der Auftraggeber hinterlässt eine Telefonnummer, unter der er oder ein von ihm bestimmter Dritter jederzeit erreichbar ist.

2. Der Auftraggeber versichert, dass das Tier bei der Übergabe in die Betreuung frei von ansteckenden Krankheiten und frei von Parasiten ist. Der gültige Impfausweis des zu betreuenden Tieres muss offensichtlich bereit gelegt oder dem Tierbetreuer persönlich ausgehändigt werden. Des Weiteren müssen die Öffnungszeiten, Anschrift und Telefonnummer des Haustierarztes mitgeteilt werden.

3. Der Auftraggeber willigt ein, dass der Tierbetreuer das Tier in seinem Auftrag auf seine Rechnung, bei dem im Vertrag festgelegtem Haustierarzt, in Behandlung gibt, falls der Tierbetreuer eine tierärztliche Behandlung für notwendig hält. Sollte dieser Tierarzt nicht erreichbar sein, wird die Behandlung durch einen anderen Tierarzt übernommen. Die anfallenden Kosten für die Behandlung, Medikamente, Fahrt und ähnliches sind vom Auftraggeber zu bezahlen.

4. Der Auftraggeber stellt für die Betreuung des Tieres notwendige Materialien wie Futter, Medikamente, Einstreu etc. und - wenn erforderlich bzw. gewünscht- Spielzeug und Transportbehältnis für das Tier zur Verfügung. Des Weiteren werden nicht mehr vorrätige aber notwendige Verbrauchsmaterialien wie Futter, Einstreu etc. vom Tierbetreuer besorgt und ebenfalls auf Kosten des Auftraggebers in Rechnung gestellt.

5. Der Auftraggeber gewährleistet, dass Wertsachen, Bargeld, Schmuck oder ähnliches unzugänglich verwahrt werden.

6. Der Auftraggeber versichert, dass eine Tierhalterhaftpflichtversicherung besteht oder er für Schäden, die sein Tier verursacht, selbst aufkommt.

7. Der Auftraggeber verpflichtet sich, den Tierbetreuer über alle Krankheiten und oder Eigenheiten des Tieres wahrheitsgemäß aufzuklären.

8. Der Auftraggeber verpflichtet sich spätestens 7 Tage vor Beginn des vereinbarten Betreuungstermins den Vertragspartner "4Pfötchen" über eine Absage oder Zusage der Betreuung zu informieren. Im Falle einer unverbindlichen Reservierung besteht bei Nichteinhaltung dieser Frist kein Anspruch auf die Betreuung, ausgenommen hiervon sind Krankheit bzw. höhere Gewalt.

 

Haftung

 

1. Der Auftraggeber bleibt auch während der Betreuungszeit Eigentümer im Sinne des §833 (Tierhalterhaftung). Für Schäden, die das Tier an anderen Tieren, Menschen, an Sachen Dritter oder an Sachen des Tierbetreuers verursacht, haftet allein der Auftraggeber.

2. Der Tierbetreuer haftet nur bei grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz für Erkrankung, Verletzung oder Tod des Tieres. Haftung für Schäden an Sachen der Auftraggeber (z.B. Tierzubehör) oder das Abhandenkommen (Weglaufen von z. Bsp. Freigänger-Katzen, Entführung, etc.) des Tieres oder des übergebenen Schlüssels besteht gleichfalls nur beim Vorliegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seitens des Tierbetreuers. Bei der Beförderung der Tiere übernimmt der Tierbetreuer keine Haftung.

3. Der Tierbetreuer haftet nicht bei einem ungewollten Deck-Akt mit unkastrierten Tieren.

4. Der Tierbetreuer haftet nicht bei Diebstahl, Einbruch, Vandalismus oder für eingegangene Pflanzen.

5. Wurde eine Rückgabe des Haustürschlüssels durch Einwurf desselben in den Briefkasten vereinbart, so haftet bei Schlüsselverlust ab dem Zeitpunkt des Einwurfs alleine der Auftraggeber.

6. Bei Gefahr für Hab und Gut ist der Tierbetreuer berechtigt, die Polizei, Feuerwehr, Handwerkernotdienste o.ä. einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten sind vom Auftraggeber zu begleichen.

7. Der Auftraggeber muss bei Inanspruchnahme des Gassi-Geh-Service eine gültige Haftpflichtversicherung vorlegen. Des Weiteren haftet der Tierbesitzer bei Angriff des/der Hunde/s auf dritte Person nach §833 BGB (Tierhaltergefährdungshaftung).

8. Erkrankt oder verletzt sich das zu betreuende Tier in solchem Maße, dass der Tierarzt eine Einschläferung empfiehlt, liegt die alleinige Entscheidung soweit nicht anders im Vertrag beschrieben beim Auftraggeber. Der Auftraggeber hat die Möglichkeit im Vertrag die Entscheidungsgewalt an den Tierarzt zu übertragen.

9. Bei älteren, kranken Tieren ist unbedingt mitzuteilen, was im Falle des Todes mit dem Tier geschehen soll. Für alle in diesem Fall anfallenden Kosten (Tierarzt, Tierbestatter, usw.) haftet der Auftraggeber.

 

Auftragsende

 

1. Der Betreuungsauftrag endet mit Ablauf der im Einzelfall vereinbarten Zeit.

2. Bei Rückkehr des Auftraggebers ist der Tierbetreuer unverzüglich telefonisch oder per E-Mail zu verständigen. Kehrt der Tiereigentümer nicht zum vereinbarten Termin zurück, verlängert sich der Auftrag, falls möglich, automatisch bis zu dessen Rückkehr. Bei vorzeitiger Rückkehr besteht kein Anspruch auf Rückvergütung.

3. Fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt den Parteien unbenommen. Der Tierbetreuer kann insbesondere dann fristlos kündigen, wenn das Verhalten des Tieres eine Gefahr für Personen oder Sachen darstellen kann, eine mangelhafte Übergabe der Schlüssel / Räumlichkeiten vorliegt, bei mangelnder Sauberkeit der Behausung, bei falschen Angaben zum Gesundheitszustand des Tieres oder fehlender Zahlung der Betreuungskosten.

 

Preise und Fälligkeit der Vergütung

 

1. „4Pfötchen“ ist ein Dienstleistungsunternehmen und unterliegt der Kleinunternehmerregelung nach §19 UStG.

2. Die Preise für die Betreuung bestimmen sich nach der jeweils aktuellen Preisliste, sofern nicht gesonderte schriftliche Vereinbarungen im Betreuungsauftrag getroffen wurden.

3. Individuelle Sonderleistungen und Wünsche des Auftraggebers werden nach Aufwand berechnet. Der zeitliche Rahmen für diese Sonderleistungen wird gemeinsam mit dem Auftraggeber festgelegt.

4. Sofern nichts anderes vereinbart wurde, ist das anfallende Honorar für die Betreuung im Voraus zu entrichten, mindestens jedoch 50 % des voraussichtlichen Endbetrages. Abweichende Zahlungsabwicklung (z. Bsp. per Überweisung) ist nur bei längerfristiger Geschäftsbeziehung nach Absprache möglich.

 

Schlussbestimmungen / Datenschutz

 

1. Die Tierbetreuung „4Pfötchen“ achtet die allgemeinen Datenschutzbestimmungen, insbesondere erhebt, speichert und verwendet sie die vom Auftraggeber erhobenen Daten allein zur Durchführung des Betreuungsvertrages und in gesetzlich vorgeschriebenen Fällen (z. Bsp. Polizei bei Zwischenfällen, Finanzamt) und gegenüber einem Tierarzt, soweit dies erforderlich ist.

2. Gemäß dem Tierschutzgesetz (TierSchG) Artikel 101 ist "4Pfötchen" verpflichtet ein Verzeichnis für die zu betreuenden Tiere mit Angabe von Name und Anschrift des Besitzers; Name, Arte und Rasse des Tieres, die Betreuungsdauer mit Datum sowie während der Betreuungszeit aufgetretene Erkrankungen, insbesondere Infektionskrankheiten oder tödliche Erkrankungen, zu führen.

3. „4Pfötchen“ verpflichtet sich, alle Daten des Tierhalters vertraulich zu behandeln sowie keinen Dritten der im Notfall von „4Pfötchen“ zur Vertretung beauftragten Person Zutritt zur Wohnung zu gewähren.